
Arbeitnehmererfinderrecht
Das Arbeitnehmererfinderrecht ist ein wesentlicher Bereich des gewerblichen Rechtschutzes, da der überwiegende Anteil der zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldeten Erfindungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses entsteht. Gleichwohl ist das Arbeitnehmererfinderrecht nicht zwingend auf Arbeitnehmer im klassischen Verständnis eines Anstellungsverhältnisses beschränkt.
Arbeitnehmer, die innovative Ideen oder Erfindungen entwickeln, erhalten durch das Arbeitnehmererfinderrecht einen rechtlichen Rahmen, der ihre Interessen schützt. Sie haben das Recht, ihre Erfindungen zu melden und eine angemessene Vergütung zu verlangen, wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt.
Das Arbeitnehmererfinderrecht schafft aber auch klare rechtliche Rahmenbedingungen, die es Arbeitgebern ermöglichen, die Rechte an Erfindungen zu sichern und gleichzeitig die Interessen ihrer Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Wir beraten als unsere Mandanten sowohl Arbeitgeber bzw. Erfindungen Inanspruchnehmende als auch Arbeitnehmer bzw. Erfinder zur Vermeidung von Konflikten sofern möglich und zur Lösung von Konflikten sofern nötig.
Unser Ziel ist es, einen Interessensausgleich in diesem breiten Feld des gewerblichen Rechtschutzes herbeizuführen, um die Verwertung von Betriebsergebnissen zu optimieren als auch die Motivation der Mitarbeitenden zur Generierung neuer Innovationen hoch zu halten.
Unsere Patentanwälte beraten Sie umfangreich beim Installieren oder Anpassen von Prozessen zum Thema Erfindungsmeldung im Betrieb, der Meldung an den Arbeitgeber und der Berechnung der Vergütung.