
Softwaretechnologie
Früher galten Software-Erfindungen außerhalb der Vereinigten Staaten als nicht, oder nur sehr bedingt, patentierbar. In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Softwaretechnologie jedoch eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung und Patentpraxis herausgebildet, unter welchen Voraussetzungen Softwaretechnologie als computerimplementierte Erfindungen dem Patentschutz zugänglich sind. Hier verfügt unsere Kanzlei über umfassende Erfahrung, die unseren Anmelder:innen und Erfinder:innen zugute kommt.
Ansprechpartner
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Franz Zinkler
Patentanwalt und Partner
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Oliver Schairer
Patentanwalt und Partner
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Markus Schenk
Patentanwalt und Partner
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Markus Burger
Patentanwalt und Partner
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Dr. Bastian Miller
Associate
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Rahul Mehra
Trainee