Softwaretechnologie

Früher galten Software-Erfindungen außerhalb der Vereinigten Staaten als nicht, oder nur sehr bedingt, patentierbar. In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Softwaretechnologie jedoch eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung und Patentpraxis herausgebildet, unter welchen Voraussetzungen Softwaretechnologie als computerimplementierte Erfindungen dem Patentschutz zugänglich sind. Hier verfügt unsere Kanzlei über umfassende Erfahrung, die unseren Anmelder:innen und Erfinder:innen zugute kommt.

Ansprechpartner

  • Franz Zinkler

    Patentanwalt und Partner

  • Oliver Schairer

    Patentanwalt und Partner

  • Markus Schenk

    Patentanwalt und Partner

  • Markus Burger

    Patentanwalt und Partner

  • Dr. Bastian Miller

    Associate

  • Rahul Mehra

    Trainee