
Patente und Gebrauchsmuster
Patente werden von Patentämtern für technische Erfindungen vergeben. Das Gebrauchsmuster gilt ebenfalls als technisches Schutzrecht und wird gerne auch als „kleines Patent“ bezeichnet.
Dass Patente und Gebrauchsmuster für technische Erfindungen vergeben werden, unterscheidet sie von anderen Schutzrechte, wie etwa Marken und Designs.
Mit Sitz in Deutschland bzw. Europa besteht für Anmelder zwar kein Vertretungszwang, d.h. solche Anmelder müssen eigentlich keinen Patentanwalt bestellen, um ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anzumelden, aber es gibt einige rechtliche Fallstricke, die bei der Verfahrensführung zu beachten sind. Zudem müssen Fristen eingehalten und die richtigen Amtsgebühren entrichtet werden, um ein unbeabsichtigtes Erlöschen Ihres Schutzrechtes zu vermeiden. Allein aus diesen formellen Gründen empfiehlt es sich, die Leistungen eines Patentanwalts in Anspruch zu nehmen, der Sie als Erfinder und/oder Anmelder vor dem jeweiligen Patentamt vertritt, um Ihre Chancen auf eine Patenterteilung zu maximieren.
Unsere interdisziplinären Teams unterstützen Sie bereits bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung, indem wir schon früh mit den Erfindern in Kontakt treten, um den Kern der Erfindung zu extrahieren und diesen auf Papier zu bringen. Wir kümmern uns zudem um die Einreichung Ihrer Anmeldung sowie um das gesamte Prüfungsverfahren bis hin zur Patenterteilung. Und sollte nach der Patenterteilung ein Einspruch gegen Ihr erteiltes Patent eingelegt werden, oder sollten Sie gar von Konkurrenten verklagt werden oder sie Dritte wegen Patentverletzung eines eigenen Schutzrechts verklagen wollen oder hierzu Beratung benötigen, so beraten und vertreten wir Sie auch in diesen Fällen – im Falle einer Verletzungsklage zusammen mit einem Rechtsanwalt - vollumfänglich in allen Belangen.
Unsere Patenanwälte vertreten Sie dabei nicht nur vor dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem italienischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO), sondern auch vor dem Europäischen Einheitsgericht (EPG / UPC) sowie vor allen nationalen Landgerichten und Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof.
Eine besondere Expertise besitzt die Kanzlei im Umgang mit standardrelevanten Patenten, also Patenten zu Erfindungen, die gemacht wurden, um bestimmte Standards zu verbessern, wie z.B. Standards auf dem Gebiet der Audiokompression, wie z.B. MP3, AAC oder USAC, Standards auf dem Gebiet der Bild- und Videokompression, wie z.B. H.264, HEEVC, VVC, VP9, AV1, JPEG, Mobilfunkstandards, wie z.B. 4G und 5G, und viele andere Standards, wie zum Beispiel betreffend Streaming, Telefonie uvm. Durch die Betreuung standardrelevanter Patentfamilien besitzt unsere Kanzlei Erfahrung mit Patenterteilungsverfahren in einer Vielzahl von Ländern rund um die Welt, wo wir jeweils mit ausgewählten Partnerkanzleien zusammenarbeiten. Dadurch ist unsere Kanzlei in der Lage, für unsere Mandantschaft die Erteilungsverfahren vor den unterschiedlichen Patentämtern effizient und sicher zu koordinieren. Natürlich achten wir darauf, die Betreuung der Schutzrechte mit der von den Mandant:innen erwarteten Sorgfalt und mit angemessenem Aufwand zu erledigen.